Neue Chancen für Photovoltaik-Anlagen mit höherer Einspeisevergütung
Die Energiewende nimmt Fahrt auf und Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) rücken erneut ins Rampenlicht der erneuerbaren Energien. Dies istDie Änderungen im überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind nicht zuletzt den schrittweisen Inkrafttretungen seit dem 30. Juli 2022 zu verdanken. Seit Januar 2023 ist es nun in vollem Umfang gültig. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Neuerungen des EEG 2023 die Welt der Photovoltaik verändern. Zudem erläutern wir wie Sie als Hausbesitzer von den aktuellen Regelungen profitieren können.
Neufassung des EEG 2023 bringt Vorteile für PV-Betreiber
Die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bringt einige positive Änderungen mit sich. Insbesondere für Prosumer – also Personen, die nicht nur Strom verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen. Seit Januar 2023 gelten sämtliche Regelungen des neuen EEG 2023, und dies eröffnet neue Perspektiven für private Haushalte, die auf Photovoltaik setzen möchten.
Eine wichtige Verbesserung betrifft die Vergütung für eingespeisten Strom: Die Vergütung wird attraktiver gestaltet, während die Vergütungshöhe für das Jahr 2023 konstant bleibt. Diese Entwicklung macht Photovoltaik-Anlagen wieder interessanter für Eigenheimbesitzer, die sich für eine nachhaltige Energieerzeugung entscheiden möchten.
Eigenversorgung und Volleinspeisung mit attraktiven Vergütungssätzen
Die Neufassung des EEG 2023 führt zudem neue Vergütungssätze ein, die sich je nach Art der Anlage unterscheiden. Für Anlagen mit Eigenversorgung gelten höhere Vergütungssätze im Vergleich zur festen Einspeisevergütung. Bei Anlagen bis 10 kWp erhalten Betreiber eine Vergütung von 8,2 Cent pro kWh, während Anlagen ab 10 kWp eine Vergütung von 7,1 Cent pro kWh für den zusätzlichen Anteil erhalten. Trotz der gestiegenen Einspeisevergütung ist es immer noch am wirtschaftlichsten, wenn der eigene Sonnenstrom selbst genutzt wird. Deshalb spiel die Eigenverbrauchsoptimierung durch beispielsweise die PV-Überschussladung weiterhin eine wichtige Rolle.
Im Falle der Volleinspeisung profitieren Betreiber von noch höheren Vergütungssätzen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Anlage vor Inbetriebnahme als Volleinspeise-Anlage beim Netzbetreiber gemeldet werden muss, um diese Sätze zu erhalten. Die Vergütung beträgt für Anlagen bis 10 kWp 13,0 Cent pro kWh und für Anlagen ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWh für den zusätzlichen Anteil.
Sopal – Ihr Partner für PV-Beratung
Bei all diesen Neuerungen ist eine fundierte Beratung von großer Bedeutung, um die besten Entscheidungen für Ihre individuelle Situation zu treffen. Hierbei steht Ihnen unser erfahrenes Team von Sopal zur Seite. Als Experte im Bereich der Photovoltaik bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung – von der Planung bis zur Umsetzung.
Fazit
Das überarbeitete EEG 2023 ebnet den Weg für eine vielversprechende Zukunft der Photovoltaik. Mit attraktiven Vergütungssätzen für Eigenversorgung und Volleinspeisung sowie erleichterten Netzanschlussmöglichkeiten eröffnen sich neue Chancen für Eigenheimbesitzer, die auf erneuerbare Energien setzen möchten. Informieren Sie sich bei unseren Experten von Sopal über die besten Optionen für Ihre individuelle PV-Anlage und planen Sie langfristig für eine nachhaltige Energiezukunft.
Hinweis: Dieser Blogpost dient lediglich zur Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für individuelle Fragen und Beratung rund um steuerliche Aspekte empfehlen wir, ihren Steuerberater aufzusuchen.