Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Sopal GmbH und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Sopal GmbH.
§ 2 Angebot und Vertrag
- Das Angebot beschreibt die von der Sopal GmbH zu liefernden Produkten und Leistungen, ggf. auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten und stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben. Die in den Angeboten verwendeten Daten, Abbildungen, Maße, Gewichte usw. dienen lediglich als Richtwerte und sind nicht verbindlich. Die angebotenen Produkte entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und Industrieelektronik. Es können technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht vorgenommen werden, solange dies zumutbar ist.
- Der Vertrag wird erst mit der Auftragsbestätigung durch die Sopal GmbH wirksam. Um rechtlich wirksam zu sein, müssen mündliche Zusagen, Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Änderungen.
- Die Sopal GmbH behält sich ihre Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Berechnungen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere Unterlagen vor. Diese dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichtdurchführung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
- Die Wirtschaftlichkeitsberechnung erfolgt mithilfe einer speziellen Software zur Simulation von Photovoltaik-Anlagen. Das Ergebnis der Berechnung hängt von verschiedenen Parametern und Faktoren ab. Der Kunde ist nach Erhalt der Berechnung dafür verantwortlich, alle Objektdaten wie Dachfläche, -neigung, Ausrichtung und potenzielle Verschattung zu überprüfen. Die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung verwendeten Einstrahlungsdaten basieren auf veröffentlichten vergangenen Werten und stellen lediglich eine Prognose für die Zukunft dar. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen dienen daher nur als Beispiel und sind kein Bestandteil des Vertrags. Die Sopal GmbH übernimmt keine Gewähr für die Ertragsprognosen von Photovoltaik-Anlagen, die mithilfe der Software erstellt wurden.
§ 3 Preis
- Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Angebotspreis die bei Angebotserstellung gültige Mehrwertsteuer ausweist. Bei Rechnungsstellung wird der in dem Zeitpunkt und unter Berücksichtigung des Leistungszeitraums maßgebliche und gültige Mehrwertsteuersatz angewendet. Die Sopal GmbH ist berechtigt, die Mehrwertsteuer für noch nicht erbrachte Leistungen anzupassen, sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz nach Vertragsabschluss ändern.
- Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist die Sopal GmbH bei einer eingetretenen Lohn- und/ oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
- Die Sopal GmbH kann vor Beginn der Arbeiten von Kunden Abschlags- und Vorauszahlungen verlangen, deren Betrag und Fälligkeit im Vertrag und in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Sollte der Kunde die vereinbarten Abschlags- oder Vorauszahlungen ablehnen oder sie trotz einer festgesetzten Frist nicht leisten, behält sich die Sopal GmbH das Recht vor, entweder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Die Sopal GmbH behält das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Darüber hinaus muss der Kunde der Sopal GmbH unverzüglich über jeglichen Zugriff Dritter auf die Ware sowie über Schäden oder die Zerstörung der Ware informieren. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Kosten, die durch Verstöße gegen diese Verpflichtungen oder die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Zugriffen Dritter auf die Ware entstehen.
- Wenn Liefer- oder Leistungsgegenstände wesentlicher Bestandteil geworden sind und der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht einhält, verpflichtet er sich, der Sopal GmbH den Abbau zu gestatten und das Eigentum zurückzugeben. Die Kosten für den Abbau sowie alle damit verbundenen Aufwendungen trägt der Kunde.
§ 4 Zahlung
Eine Vorauszahlung in Höhe von 40 % des Angebotspreises ist bei Auftragserteilung fällig. Weitere 50 % sind nach erfolgreicher Installation der Anlage zu entrichten, und die verbleibenden 10 % sind nach Abschluss der Inbetriebnahme zu zahlen. Wir bitten um Begleichung aller Zahlungen innerhalb von 14 Tagen auf das folgende Konto:
Sopal GmbH
Institut: Taunus Sparkasse
IBAN: DE34 5125 0000 0001 1744 87
BIC: HELADEF1TSK
Betreff: Angebotsnummer oder RechnungsnummerEventuell durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch haben keinen Einfluss auf die Rechnungsstellung und die Zahlungsziele.
- Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah im Voraus zu den genannten Fälligkeitsterminen. Schecks und/oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.
- Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.
- Zahlungen müssen unmittelbar an die Sopal GmbH erfolgen. Die Angestellten, Außendienstmitarbeiter und Montagepersonal haben keine Befugnis zur Einziehung von Zahlungen. Es ist wichtig zu beachten, dass Zahlungen, die nicht direkt an die Sopal GmbH geleistet werden, in keiner Weise als Erfüllung der Schulden gegenüber der Sopal GmbH angesehen werden können.
- Wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, hat die Sopal GmbH das Recht, die Arbeiten vorübergehend auszusetzen und den Vertrag zu beenden. Allerdings muss die Sopal GmbH dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrags gesetzt haben und gleichzeitig erklärt haben, dass die Sopal GmbH den Vertrag kündigen wird, falls die Frist ergebnislos verstrichen ist.
- Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Zahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten.
§ 5 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang
- Falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, der als solcher schriftlich zu bezeichnen ist, sind die von der Sopal GmbH angegebenen Lieferfristen stets unverbindlich. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht durch die Sopal GmbH verschuldete Ereignisse verlängern Liefer- und Fixtermine entsprechend, ohne dass dadurch Ansprüche des Kunden entstehen. Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten.
- Der Kunde ist sich bewusst, dass die Sopal GmbH Materialien und andere Leistungen ganz oder teilweise von Vorlieferanten bezieht, was ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist. Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Lieferung technischer Produkte kommen, die nicht auf das Verschulden von der Sopal GmbH zurückzuführen sind (z.B. Solarmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion usw.), hat die Sopal GmbH das Recht, eine Leistung anzubieten, die in Qualität und Preis gleichwertig ist. Die Angaben des Herstellers im Vertrag gelten in diesem Zusammenhang nicht als zugesicherte Eigenschaft.
- Falls eine gleichwertige Leistung nicht möglich ist, wird die Sopal GmbH den Kunden umgehend darüber informieren. In einem solchen Fall ist die Sopal GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und ist nicht verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Jegliche bereits geleisteten Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden von der Sopal GmbH an den Kunden zurückerstattet.
- Wir sind berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden sind, bspw. die Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Kunden wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
- Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Ware geht mit Abschluss der Installation und bei ausschließlicher Lieferung mit der Anlieferung der Liefergegenstände auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
- Die gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, insbesondere im Hinblick auf Einnahmen, die normalerweise mit dem veräußerten Produkt oder den Produkten erzielt werden können, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Wenn der Kunde in Verzug gerät oder seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt, hat die Sopal GmbH das Recht, den entstandenen Schaden, einschließlich eventueller zusätzlicher Kosten, vom Kunden ersetzt zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, geht das Risiko für einen zufälligen Untergang oder eine zufällige Verschlechterung des gekauften Gegenstands auf den Kunden über, sobald dieser in Zahlungsverzug oder Annahmeverzug gerät.
- Wenn der Kunde den Auftrag ganz oder teilweise nicht erfüllt (d.h., vom Auftrag zurücktritt), hat die Sopal GmbH das Recht, eine Pauschale in Höhe von 15% der Bruttosumme des Auftrags als entgangenen Gewinn zu verlangen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Die Sopal GmbH behält sich gleichzeitig das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Falls die Sopal GmbH bereits Dienstleistungen erbracht hat, werden diese Dienstleistungen gemäß den im Vertrag festgelegten Preisen vergütet. Zusätzlich wird eine Pauschale von 15% auf die Differenz zwischen der vereinbarten Gesamtvergütung und dem Betrag erhoben, der für die bereits erbrachten Dienstleistungen vom Auftraggeber (AG) zu bezahlen ist. Eventuell bereits vom AG geleistete Vorauszahlungen werden von den oben genannten Vergütungen abgezogen.
§ 6 Warenanlieferung
- Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.
- Der Kunde muss jedoch am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.
- Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus 6.2. (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet die Sopal GmbH nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu Sektion 9 dieser AGB.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten.
- Die Abnahme durch den Kunden hat zu erfolgen, wenn die Photovoltaik-Anlage – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – vertragsgemäß hergestellt ist.
- Es ist erforderlich, ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, das von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden muss. Die Sopal GmbH behält sich das Recht vor, bei der Durchführung der Abnahme und der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls einen Dritten als Vertreter einzusetzen.
- Die Ablehnung der Abnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn die erbrachte Leistung Mängel aufweist, die entweder den vorgesehenen Gebrauch erheblich beeinträchtigen oder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag begründen.
- Die Abnahme wird auch dann als erledigt betrachtet, wenn der Kunde die Photovoltaik- Anlage nicht innerhalb einer von der Sopal GmbH festgesetzten angemessenen Frist übernimmt, wie es seine Pflicht ist. Ebenso wird die Abnahme als erfolgt betrachtet, wenn die Photovoltaik-Anlage bereits vom Kunden in Betrieb genommen wurde.
- Mit der Abnahme gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren werden von der Sopal GmbH unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Kunden geschuldeten Beträge Eigentum der Sopal GmbH.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
- Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
- Die Sopal GmbH übernimmt die Verantwortung dafür, dass die erbrachten Leistungen den im Vertrag festgelegten oder üblicherweise erwarteten Eigenschaften entsprechen, der vertraglichen Beschreibung entsprechen und gemäß der Art des Geschäfts oder der getroffenen Vereinbarung genutzt werden können.
- Die Qualität der Ware wird grundsätzlich durch die Eigenschaften bestimmt, die in der technischen Produktbeschreibung des Herstellers festgelegt sind. Öffentliche Äußerungen, Werbung oder Anpreisungen des Herstellers sollten nicht als vertragliche Beschaffenheit der Ware betrachtet werden. Insbesondere kann der Kunde keine Ansprüche wegen geringfügiger Farbabweichungen oder unterschiedlicher Glasstrukturen bei den einzelnen Photovoltaik-Modulen geltend machen. Ebenso sind von der Gewährleistung ausgeschlossen: natürlicher Verschleiß, Schäden aufgrund unsachgemäßer oder fahrlässiger Handhabung, übermäßiger Belastung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbefolgung von Betriebsanweisungen.
- Falls ein Mangel aufgrund spezifischer Anweisungen des Kunden, zur Verfügung gestellter Ausführungsunterlagen des Kunden, bereitgestelltem Material durch den Kunden oder Eigenleistungen des Kunden entsteht, entfällt die Gewährleistung von der Sopal GmbH bezüglich dieses Mangels. Das Gleiche gilt für Schäden, die aufgrund von Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte, die nicht von der Sopal GmbH beauftragt wurden, verursacht werden.
- Gebrauchte Kaufgegenstände, einschließlich gebrauchter Zubehör- und Ersatzteile, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Bei Neuware wird vereinbart, dass die gewährleistungsrechtliche Verjährungsfrist ein Jahr beträgt, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Gewährleistung 1 Jahr. Wird dem Anlagensteller die Wartung übertragen, beträgt auch in diesem Fall die Gewährleistungszeit 2 Jahre. Die Frist läuft ab Fertigstellung, spätestens bei Abnahme innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Wartung durch uns.
- Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Herstellergarantie und - Gewährleistungsbedingungen.
- Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an die Sopal GmbH mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Sopal GmbH durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – jedoch nur wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch rückwirkende Preissenkung.
- Die Sopal GmbH übernimmt keinerlei Garantie für die tatsächliche Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Kunden.
- Die Sopal GmbH übernimmt, sofern nicht ausdrücklich als solche erklärt, keine Garantien.
- Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Einspeisungsertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder –Zusicherung dar. Bei dem Berechnungsmodell handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Photovoltaikanlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedenen Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z.B. Wetter).
- Unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller Garantien gemäß ihren eigenen Angaben. Die Prüfung und Entscheidung darüber, ob ein Garantiefall vorliegt, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers des Produkts. Wenn ein Garantiefall festgestellt wird, obliegt es dem Produktionshersteller, angemessenen Ersatz bereitzustellen und/oder die Reparatur zu organisieren. Die Sopal GmbH ist nicht verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, wenn der Hersteller die Garantieleistung nicht erbringt.
§ 9 Haftung
- Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Sopal GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Sopal GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Hierzu gehört nicht das Bemühen der Sopal GmbH zu versuchen, eine Finanzierung, Subvention oder Förderung für den Kunden zu erlangen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Sopal GmbH.
- Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der Sopal GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben bestehen und hiervon unberührt.
- Der Kunde ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dieses umfasst auch insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an die Sopal GmbH erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 10 Datenschutzerklärung
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden von der Sopal GmbH nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch die Sopal GmbH eingesetzte Dritte weitergegeben. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
§ 11 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist Hattersheim am Main.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Hattersheim am Main.
- Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Sopal GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Sopal GmbH
Schulstraße 53
65795 Hattersheim am Main
team@sopal.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anbieter
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Telefon: +49 6190 80 59 003
E-Mail: team@sopal.de
Sitz der Gesellschaft: Hattersheim am Main
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 131767
Geschäftsführer: Christian Uhrmacher
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE363050879
Stand: August 2026