KfW-Förderung 442: Solarstrom für Elektroautos

Die Nachfrage war so hoch, dass sämtliche Fördermittel bereits nach einem Tag vollständig ausgeschöpft wurden. Bestehende Antragsteller, die alle Voraussetzungen erfüllen und eine Zusage erhalten haben, können jedoch auf ihre Zuschüsse vertrauen.
Bis zu 10.200 € KfW-Förderung für Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Speicher
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ (KfW-Programm 442). Alle wichtigen Informationen haben wir übersichtlich in klaren Aufzählungen zusammengefasst.
In Kürze
- Zuschuss von bis zu 10.200 € für den Kauf und die Installation von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher.
- Exklusiv für Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden mit Elektroauto.
- Ziel: umweltfreundlichen Solarstrom nutzen und das Elektroauto kostengünstig aufladen.
Wer erhält den Zuschuss?
Ein Antrag war möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage, Stromspeicher) müssen neu und unbenutzt sein.
- Die Komponenten dürfen nicht vor Antragstellung bestellt worden sein.
- Ein Elektroauto (kein Hybrid) muss vorhanden oder bereits bestellt sein.
- Das Wohngebäude muss bereits bestehen und selbst bewohnt werden.
Detailliertere Informationen
Geförderte Maßnahmen
- Kauf einer neuen Ladestation (mindestens 11 kW Ladeleistung)
- Kauf einer neuen Photovoltaikanlage (mindestens 5 kWp Spitzenleistung)
- Kauf eines neuen Solarstromspeichers (mindestens 5 kWh Speicherkapazität)
- Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage (siehe PV-Überschussladen)
- Installation und Montage der gesamten Anlage inklusive aller nötigen Formalitäten
Nicht gefördert werden
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen, die bereits gefördert wurden
- Wohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
So setzt sich die Förderung zusammen
- Ladestation: 600 € pauschal (1.200 € bei bidirektionaler Ladefähigkeit)
- Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €
- Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 €
- Der maximale Zuschuss beträgt 10.200 € und wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
- Unterschreiten die Gesamtkosten den Zuschussbetrag, gibt es keine Förderung.
- Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.
So läuft die Antragstellung
- Antrag stellen im Kundenportal „Meine KfW“.
- Vorhaben umsetzen. Nach der Zusage Ladestation, Photovoltaikanlage und Speicher bestellen und installieren lassen.
- Nachweise erbringen und den Zuschuss ausgezahlt bekommen.
Rechenbeispiel
Max Mustermann plant den Kauf einer Ladestation (11 kW), einer Photovoltaikanlage (9 kWp) und eines Solarstromspeichers (5 kWh) für insgesamt 25.000 €.
| Komponente | Kosten |
|---|---|
| Ladestation (11 kW) | 2.000 € |
| Photovoltaikanlage (9 kWp) | 17.000 € |
| Solarstromspeicher | 6.000 € |
| Kaufpreis Anlage | 25.000 € |
| KfW-Zuschuss | Betrag |
|---|---|
| Zuschuss Ladestation (pauschal) | 600 € |
| Zuschuss Photovoltaikanlage (9 × 600 €) | 5.400 € |
| Zuschuss Solarstromspeicher (6 × 250 €) | 1.500 € |
| Förderung | 7.500 € |
| Rechnung | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis Anlage | 25.000 € |
| Förderung | −7.500 € |
| Ihre Kosten | 17.500 € |
Dank der Förderung von 7.500 € beträgt sein Eigenanteil nur noch 17.500 €. Mit selbst erzeugtem Strom lädt er sein Elektroauto klimafreundlich und zugleich kostengünstig.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns an. Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit dieses Textes übernehmen können; wir haben ihn jedoch nach bestem Wissen und Gewissen verfasst.